E-Rezept

Ausgabestart

Als gesetzlich Versicherte erhalten Sie seit dem 1. Januar 24 alle Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente verbindlich als E-Rezepte. Diese lösen die rosa Papierrezepte (Muster 16) ab.

Erstellung in der Arztpraxis

Wir erstellen Ihr Rezept wie bisher am Computer. Unsere Ärzte unterzeichnen Ihr E-Rezept elektronisch und versenden es als Datei an einen gesicherten Netzwerkrechner in Deutschland. Sie erhalten von uns kein Papierrezept mehr.

Einlösung in der Apotheke

Ihre Apotheke kann Ihr E-Rezept erst dann vom Netzwerkrechner abrufen, wenn Sie dort einen gültigen Zugangsschlüssel vorlegen.

Zugangsschlüssel (token) sind

a) Ihre Versichertenkarte – der Standard
Sie dient nur als Zugangsschlüssel; Ihr e-Rezept ist nicht darauf gespeichert.

b) Ihre E-Rezept-App – einige Zusatzfunktionen fürs Smartphone
Die Zugangsschlüsselfunktion der App müssen Sie zuvor einrichten. Sie brauchen dazu
1. ein Smartphone mit NFC-Funktion und Betriebssystem ab iOS 14 oder Android 7
2. die App "Das E-Rezept" der Firma gematik oder eine von Ihrer Apotheke empfohlene vergleichbare App
3. Ihre Versichertenkarte, die eine Kontaktlos-Funktion besitzen muss
4. den PIN-Code zur Freischaltung des eRezept-Schlüssel-Verfahrens – fragen Sie hierzu Ihre Kasse

c) E-Token – ein von uns ausgedruckter Zugangsschlüssel mit QR-Code.
Er sieht so aus:

E-Token - Zugangsschlüssel zum e-Rezept

Der E-Token gilt als gleichwertig zu den anderen Schlüsseln. Doch bedenken Sie bitte:
1. Er ist nur ein Schlüssel - Sie umgehen damit nicht das E-Rezept-Verfahren.
2. Der Ausdruck benötigt doppelt so viel Papier und Toner wie ein rosa Papierrezept.
3. Er wird von Ihrer Apotheke nach dem Einlesen wieder vernichtet.
Das E-Rezept ist als digitales Verfahren grundsätzlich papierlos. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen den E-Token nur ausdrucken, wenn keine Alternativen bestehen.

Weitere Informationen

Als Ihre Hausarztpraxis beantworten wir gerne Ihre Fragen zur Rezepterstellung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV hat für häufige Fragen dieses Merkblatt herausgegeben:

Patienteninfo_eRezept_eGK

Sprechen Sie mit Ihrer Apotheke über die Rezeptverarbeitung,
z. B. wenn Sie Ihre Medikamente über einen Pflegedienst oder in einer Pflegeeinrichtung erhalten.
Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände ABDA hat für häufige Fragen diese Website erstellt:

www.das-e-rezept-ist-da.de

Die gematik GmbH - Nationale Agentur für digitale Medizin ist zuständig für die Verfahren und Abläufe in der digitalen Medizin in Deutschland. Zum e-Rezept Verfahren hat sie eine Website erstellt, auf der Sie auch den Link zur App "das E-Rezept" finden.

www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

Download

Hier können Sie die vorstehenden Informationen herunterladen:

iHAP-Cr Patientenmerkblatt zum e-Rezept (pdf) [272 KB]