Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Um Jugendliche unter 18 Jahren beim Übergang in das Arbeits- und Berufsleben vor Gefahren für ihre
Gesundheit und ihre Entwicklung zu schützen, sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz eine gesundheitliche Betreuung während der ersten Zeit ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit vor.

Erstuntersuchung
Ein Jugendlicher, der ins Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber die entsprechende Bescheinigung vorliegt.

Nachuntersuchung
Nach 9 Monaten der Ausbildung ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Auszubildenden, der
zu diesem Zeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt ist, mündlich zu einer Nachuntersuchung aufzufordern.
Falls der Auszubildende den Nachweis über die Nachuntersuchung nicht bis zum Ende des 12. Ausbildungsmonats vorgelegt hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Auszubildenden schriftlich dazu aufzufordern und ihn über die Konsequenzen zu belehren:
- nach Ende des 14. Ausbildungsmonats besteht für den Auszubildenden ein Beschäftigungsverbot, bis die Bescheinigung vorliegt.
- die Nichtvorlage der Bescheinigung kann zur Kündigung aus wichtigem Grund führen.
- Versicherungen und Krankenkasse zahlen im Versicherungsfall nicht.

Unsere Leistung

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Erst- und Folgeuntersuchungen Jugendlicher durch.