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OKT 25 - ePA, die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte ePA ist ein Datenordner auf einem Internetserver Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, der Anfang 2025 automatisch erstellt wurde, sofern Sie dem nicht fristgerecht widersprochen haben.
Für privat versicherte Patienten gibt es diese ePA nicht.
Wir sind als Arztpraxis seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtet, Ihre ePA zu befüllen
Zugriffserlaubnis
Mit dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte in der Arztpraxis gestatten Sie den Zugriff auf Ihre ePA für die folgenden 90 Tage. Eine gesonderte Einwilligung sieht der Gesetzgeber nicht vor; es genügt, dass wir Sie per Aushang und Broschüren in der Arztpraxis darauf hinweisen.
Daten, die wir in Ihre ePA hochladen müssen, sofern Sie dem nicht einzeln widersprechen:
- Befundberichte aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht invasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
- Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
- Laborbefunde
- elektronische Arztbriefe
Daten, die wir zusätzlich in die ePA hochladen müssen, wenn Sie dies wünschen:
- Daten aus den strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Patienten-Kopie)
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
Sie haben die Kontrolle über Ihre medizinischen Informationen in Ihrer ePA.
Sie können die Inhalte Ihrer ePA selbst verwalten, entweder per APP Ihrer Krankenkasse oder indem Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Einmal hochgeladene Inhalte dürfen Sie jederzeit wieder löschen oder nur bestimmten Therapeuten zugänglich machen.
Ärzte außerhalb Deutschlands können nicht auf Ihre ePA zugreifen. Wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln, muss auch Ihre ePA umziehen; jede Krankenkasse hat ihre eigenen Datenserver.
Stand der ePA zum 1. Oktober 2025
Beitrag des Deutschlandfunks
APR 25 - ePA, die elektronische Patientenakte
Die Pilotphase der elektronischen Patientenakte gilt mit dem 29.04. als abgeschlossen. Als gesetzlich Versicherte können Sie ab dem 30.04. freiwillig Informationen in ihre Akte hochladen; unsere Praxissoftware ist hierfür ausgerüstet. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre elektronische Patientenakte von Ihrer Krankenversicherung für die Benutzung aktiviert wurde. Eine verpflichtende Nutzung der Patientenakte wurde für den Oktober 2025 angekündigt.
Stand der elektronischen Patientenakte
JAN 25 - ePA, die elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte wird im Januar 2025 in mehreren Pilotregionen eingeführt. Trotz langer Entwicklungszeit weist das Verfahren erhebliche Sicherheitsmängel auf; Ihre Gesundheitsdaten könnten dadurch von Unbefugten ausgelesen und manipuliert werden.
Falls Sie der Einrichtung der elektronischen Patientenakte bei Ihrer Krankenkasse widersprechen möchten, so können Sie sich z. B. auf der Website des Betreibers "Patientenrechte und Datenschutz e. V." eingehend zu diesem Thema informieren; Sie finden dort auch einen Widerspruchs-Generator:
widerspruch-epa.de
JAN 25 - Reform des Apotheken-Notdienstes
Im Januar 2025 reformiert die Apothekenkammer ihr Notdienstsystem für Apotheken - Statement der Landesapothekenkammer. Dies kann dazu führen, dass die nächstgelegene Notdienstapotheke etwa 20-25km Luftlinie zum Standort entfernt liegt. Die heute diensthabenden Apotheken finden Sie hier:
Apothekenfinder
JUL 24 - PraxisKunst
Wir zeigen Ihnen eine Ausstellung wechselnder Künstler, konzipiert und betreut vom Kunstdienstleister und Künstler Oliver Ludwig aus Bietigheim.
kunstdienstleistungen-oliver-ludwig.de
Die Ausstellung wechselt am 8. Juli. Sie sehen Hohenloher Orts- und Landschaftsansichten von
Gerhard Frank, Kunstmaler aus Crailsheim
gerhard-frank-crailsheim.de
JUN 24 - Verhalten be Hitze
Bitte stellen Sie sich auf die heißen Tage im Jahr ein.
Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat im Auftrag der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Patienteninformation zu den Folgen von Hitze, zur Vorbeugung von Gesundheitsrisiken und zu besonders betroffenen Risikogruppen veröffentlicht.
www.patienten-information.de/kurzinformationen/hitze
JAN 24 - E-Rezept
Am 1. Januar 2024 wurde das E-Rezept für gesetzlich Versicherte verbindlich eingeführt.
Anfangs betrifft es die verschreibungspflichtigen Medikamente, für die Sie bisher ein rosa Papierrezept (Muster 16) erhalten haben. Weitere Umstellungen folgen.
Merkblatt unserer Praxis zum E-Rezept
JUN 23 - PraxisKunst
Wir zeigen Ihnen ab Juli 2023 in der Praxis eine Kunstausstellung wechselnder Maler und Fotokünstler, konzipiert und betreut vom Kunstdienstleister und Künstler
Oliver Ludwig aus Bietigheim.
kunstdienstleistungen-oliver-ludwig.de
Zur Eröffnung sehen Sie ausgewählte Arbeiten von
Heidelinde Korec, Malerin aus Linz
Galerie: Andalusien
Jürgen Döbler, Fotograf aus Möglingen
Galerie: Landschaftsfotografie (kein Link verfügbar)
Joachim Kiner, Fotograf aus Gerlingen
Galerie: Kulturfotografie
Oliver Ludwig, Digital Artist aus Bietigheim
Galerie: Fotokunst
Die Ausstellung wechselt im Juli jeden Jahres.
SEP 22 - COVID-19 Impfunterlagen
Wir bieten im Herbst wieder Impfungen gegen das COVID-19-Virus an. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit uns einen Impftermin. Die aktuellen Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen können Sie vor der Impfung hier herunterladen
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen
und ausgefüllt zum Impftermin mit in die Praxis bringen. Sie können unseren Ärzten selbstverständlich hierzu noch Fragen stellen.
Nähere Informationen und Unterlagen für weitere Impfungen finden Sie hier
JAN 22 - Blankoformulardruck
Ab sofort drucken wir Überweisungen, Heilmittel- und weitere Formulare auf Sicherheitspapier aus, das rosa getönt wirkt. Sicherheitspapier kennt keine Durchschläge, so dass Sie bei manchen Formularen mehrere Ausdrucke erhalten. Durch die Verwendung der Blankoformulare müssen wir nicht mehr wie bisher eine große Anzahl oft nur selten benötigter Vordrucke bereit halten.
Ihre Rezepte erhalten Sie weiterhin im gewohnten DIN A6 Format.
DEZ 21 - Hinweise des Landratsamts Schwäbisch Hall
Das Landratsamt Schwäbisch Hall bietet auf seiner Seite
https://www.lrasha.de/de/aktuelles/informationen-ueber-corona
Informationen zur Coronapandemie, im einzelnen Fallzahlen im Landkreis, geltende Bestimmungen, Öffnungszeiten von Test- und Impfstellen, Hotline sowie weitere Informationen an
NOV 21 - Aktion "Wir impfen für Ihr Leben gern"
Am Sa 27.11. findet der zentrale Impftag der landesweiten Impfkampagne "wir impfen für Ihr Leben gern" gegen das Coronavirus statt.
Da wir an unserem praxiseigenen Impftag Freitag nachmittags immer alle Impfstoffe verbrauchen, können wir an dieser Aktion nicht teilnehmen.
Unsere Praxis bleibt daher am Samstag geschlossen.
Wir unterstützen die Impfaktion dadurch, dass Mitglieder unseres Teams am MVZ am Klinikum Gartenstr. 21 in Crailsheim mitarbeiten, das nur 200m von der Praxis entfernt liegt.
Das MVZ lässt Impfwillige von 08:00 bis 16:00 Uhr ohne Voranmeldung zu. Angeboten wird Impfstoff der Hersteller BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson (Janssen).
Bitte bringen Sie Aufklärungsunterlagen und Ihren Impfausweis mit.
MAI 21 - Impfungen gegen das Coronavirus
Impfungen gegen das Coronavirus bieten wir an an festen Terminen außerhalb der Sprechstundenzeiten an.
Warum impfen wir Sie nicht einfach während der Sprechstunden, wie wir das bei anderen Impfungen tun?
Impfstoffe gegen das Coronavirus ziehen wir erst kurz vor Gebrauch aus Fläschchen (Vials) in mehrere Einzelspritzen auf. Alle Einzelspritzen müssen anschließend rasch verimpft werden, damit die Wrksamkeit des Impfstoffes nicht nachlässt. Damit wir diese kurzen Zeiten garantieren können, planen wir mit festen Terminen.
An an Impfterminen funktioniert unsere Praxis wie ein Impfzentrum. Wir nutzen die Räume zur Impfaufklärung, Impfung und Nachbeobachtung und unsere Anmeldung verwaltet die Impfungen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an diesen Terminen, keine Sprechstundentermine und Rezeptbearbeitungen anbieten können.
APR 21 - Telefonmenü
Wir haben ein Telefonmenü eingerichtet. Neben einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin zu den Öffnungszeiten der Praxis können Sie nun jederzeit, also auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen, Nachrichten auf unserer Sprachbox hinterlassen und Ansagen abrufen.
Aufbau des Telefonmenüs
JUL 20 - Tätigkeitsbeginn Fr. Dürlich
Nachfolgerin von Frau Dr. Brix ist Frau Ines Dürlich, Fachärztin für Allgemein- und Arbeitsmedizin aus Kirchberg. Aufgrund ihrer zusätzlichen Tätigkeit als Betriebsärztin am DIAK Schwäbisch Hall wird sie in unserer Prais als angestellte Ärztin tätig. mehr
JUN 20 - Tätigkeitsende Fr. Dr. Brix
Fr. Dr. Sabine Brix beendet ihre Tätigkeit altershalber am 30.06.2020, nachdem sie der Praxis seit 1991 angehört hat.
MÄRZ 20 - Unsere Praxis in Zeiten von Corona
Allgemeine Hinweise
Wir versuchen, Infektionen unserer Patienten und unseres Teams zu verhindern. Hierzu achten wir auf einen Mindestabstand von 2m. Die Sitzmöglichkeiten in den Wartebereichen haben wir daher reduziert. Bei Patientenkontakt arbeiten wir mit einem Mund-Nasen-Schutz und Schutzkleidung.
Wir bitten Sie, in unserer Praxis einen Mund-Nase-Schutz zu tragen und die aktuellen Hygieneregeln zu befolgen.
Infektsprechstunde
Patienten mit Erkältungssymptomen, Durchfall, Fieber etc. untersuchen und behandeln wir in einem hierfür reservierten Untersuchungsraum. Wir bitten Sie um telefonische Anmeldung zur Terminvereinbarung.
Corona-Abstriche
PCR-Nasen-Rachenabstriche auf Corona führen wir entsprechend den aktuellen Richtlinien des Robert Koch Instituts in der Praxis selbst durch.
Sogenannte Schnelltests / Selbsttests bieten nicht ide gleiche Verlässlichkeit.
Quarantäne
Bei einem engen, ungeschützten Kontakt zu einem Corona-Patienten und entsprechendem Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion ordnet das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne von 14 Tagen an.
- Die Quarantäne wird auch bei negativem PCR-Abstrichergebnis nicht vorzeitig aufgehoben, da der PCR-Abstrich auch bei einer Infektion unter bestimmten Umständen negativ ausfallen kann.
- Das Gesundheitsamt oder die zuständige Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt) können die Einhaltung der Quarantäne kontrollieren.
Patienten, die keinen Kontakt zu corona-infizierten Personen hatten, müssen bei negativem PCR-Abstrichergebnis keine häusliche Quarantäne einhalten.
Corona-Antikörpertest
Wir bieten in unserer Praxis die Durchführung eines Antikörpertests auf IGeL-Basis an; die Bestimmung erfolgt über eine Blutentnahme.
In folgenden Situationen kann dieser Test sinnvoll sein:
- Erkältungs-Beschwerden seit mehr als 8 Tagen (hier ist ein PCR-Abstrich oft falsch negativ) zum Nachweis einer Corona-Infektion
- Patienten mit zurückliegendem grippalen Infekt zum Ausschluss oder Nachweis einer bereits überstandenen Corona-Infektion
- Patienten nach einer überstandenen, nicht durch PCR-Test zweifelsfrei belegten Corona-Infektion